Thorsten Patschull

Schornsteinfegermeister

Gebäudeenergieberater  (HWK)
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Energienews


26.10.2017

Wichtige Kontrollen beim Heizen mit Gas

Beim Heizen mit Gas sind einige Regeln und Sicherheitsauflagen zu erfüllen. In Deutschland sind dafür unter anderem die Technischen Regeln für die Gasinstallation (TRGI 2008), die Verkehrssicherungspflicht für Hauseigentümer und die Kehr- und Überprüfungsordnung der Schornsteinfeger maßgeblich.

Gasleitungen und -geräte einmal im Jahr in Augenschein nehmen

Laut Verkehrssicherungspflicht ist der Hauseigentümer oder Verwalter verantwortlich für die regelmäßige Überprüfung der Anlage. Kommt dieser seiner Aufsichtspflicht nicht nach, dann haftet er finanziell, falls jemand zu Schaden kommt. Der Gaskreislauf sollte einmal im Jahr überprüft werden: Sind die Hebel, Ventile und Anschlüsse frei zugänglich, sind alle Leitungen in Ordnung, brennt die Flamme im Gasboiler in durchgehendem Blau? Mit der Checkliste des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) können Laien die wichtigsten Schritte selber erledigen. Im Zweifelsfall sollte aber unbedingt das Urteil von Fachleuten eingeholt werden, anstatt Mängel zu ignorieren oder gar selbst Hand anzulegen.

Kontrollen durch Schornsteinfeger und Fachhandwerker

Fachlich zuständig sind sowohl die Schornsteinfeger und als auch die Fachhandwerker für Sanitär, Heizung und Klimatechnik. Der Schornsteinfeger kontrolliert, dass die Abgase nicht zu viel Kohlenmonoxid enthalten und ungehindert aus dem Haus abziehen können. Der Handwerker reinigt die Anlage und überprüft, ob sämtliche Gasleitungen dicht sind. Laien können zwar riechen, wenn die Duftstoffe, die dem geruchsneutralen Erdgas beigemischt werden, in die Luft entweichen – ein feines Leck in der Leitung würden sie jedoch nicht finden.

Gründliche Kontrolle alle zwölf Jahre

Die turnusmäßige Wartung der Anlage durch Schornsteinfeger und Handwerker findet meistens jährlich statt, je nach Anlage sind aber auch andere Intervalle möglich. Üblicherweise schließen Hausbesitzer dafür einen Wartungsvertrag mit einem zugelassenen Unternehmen. Vor der Inbetriebnahme einer neuen Anlage sowie alle zwölf Jahre wird ein gründlicherer Check fällig. Die SHK-Verbände bieten das zum Beispiel unter dem Label „Gas ganz sicher“ im Rahmen des bundesweit angelegten Programms Wir checken für Deutschland an.

www.intelligent-heizen.info




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